PRESSEMITTEILUNG 0454/2025
Amberg, den 31.07.25Bundesstraße 299 "Grafenwöhr - Amberg" Erneuerung der Fahrbahn zwischen Amberg und Ursulapoppenricht
Ferienzeit ist Baustellenzeit Vollsperrung der B299 nördlich Amberg ab dem 01.08.2025 Ferienzeit ist Baustellenzeit - In Streckenabschnitten, in denen es beispielsweise für den fahrzeitkritischen Schulbusverkehr keine geeigneten Streckenalternativen gibt, bleibt der Straßenbauverwaltung oft nur die Möglichkeit, dort notwendige Baumaßnahmen ausschließlich in den Ferienzeiten ausführen zu lassen.
So wird es pünktlich zum Start der Sommerferien ab Freitag dem 01.08.2025 notwendig, für die Erneuerung der Fahrbahnbeläge der B299 im Norden von Amberg (Ortsteil Ammersricht) bis nach Ursulapoppenricht, zunächst zwischen der im Amberger Stadtteil Ammersricht gelegenen Einmündung der Kreisstraße AM13 (Neumühle) und der von Hahnbach kommenden Einmündung der St 2120 (Knotenpunkt bei Neubernricht gegenüber der Kartoffeltrocknungsanlage) vorauss. bis zum 20.08.2005 für den Verkehr voll zu sperren.
In einem 2. Bauabschnitt folgt die Erneuerung des nördlich der St 2120 gelegenen Teils der B299.
Mangels geeigneter lokaler Umleitungsmöglichkeiten muss folgende, weiträumige, Umleitungsstrecke eingerichtet werden:
Ab Amberg/Ammersricht erfolgt die Umleitung der Verkehre über die Hirschauer Straße (frühere St2238) nach Hirschau zur B14 und von dort zurück zur B299 bei Gebenbach.
Die Umleitung in der Gegenrichtung erfolgt in analoger Weise.
An der Einmündung der von Hahnbach kommenden St2120 in die B299 bei Neubernricht wird der Verkehr nach Norden über die B299 ebenfalls zur B14 nach Gebenbach und von dort nach Hirschau zur St2238 zurück nach Amberg umgeleitet.
Die Vollsperrung der B299 wird ab dem 01.08.2025 aufgebaut und noch am selben Tag in Betrieb genommen.
Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, nach Möglichkeit den Bereich weiträumig zu umfahren.
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, sich auf die Situation einzustellen, die eintretenden – jedoch unvermeidbaren - Behinderungen bei den individuellen Fahrtplanungen zu berücksichtigen und einen entsprechenden Zeitpuffer einzuplanen.
Das Staatliche Bauamt ersucht zudem alle Verkehrsteilnehmer, Anlieger an den Ausweichstrecken um Verständnis für die auftretenden Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen.
Zur Vermeidung von Gefährdungen des Straßenbaupersonals als auch zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des ehrgeizigen und straffen Bauablaufes bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, der Umleitungsregelung und der Beschilderung strikt Folge zu leisten und ersuchen im Umfeld der Baumaßnahme um eine rücksichtsvolle und besonders aufmerksame Teilnahme am Straßenverkehr. Die Bauarbeiten sollen so schnell wie möglich sowie durch die Witterung zulässig ausgeführt werden.
Ausblick auf den nachfolgenden 2. Bauabschnitt
In einen 2. Bauabschnitt (vorauss. ab dem 21.08.) erfolgt dann die Vollsperrung des im Zuge der B299 nördlich anschließenden Straßenabschnittes zwischen der Einmündung der St2120 (gegenüber der Kartoffeltrocknungsanlage bei Neubernricht) und Ursulapoppenricht.
Über den genauen Zeitpunkt dieser Sperrung und der damit verbundenen Umleitung wird rechtzeitig gesondert durch das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach informiert.
Im Zuge der Gesamtmaßnahmen werden die schadhaften und verbrauchten Asphaltschichten auf insgesamt 3,2 km Streckenlänge erneuert. Die Gesamtkosten der anstehenden Baumaßnahmen belaufen sich auf über 2 Mio. €.
Stefan Noll
Dipl.-Ing., Baudirektor
Tel.: 09661 / 507 110
E-Mail: stefan.noll@stbaas.bayern.de