PRESSEMITTEILUNG 0232/2022

Amberg, den 19.07.22

Kreisverkehr bei Immenstetten Umbau des Knotenpunktes Staatstraße 2238 / Kreisstraße AS30 / Orts-straße "Max-Planck-Straße"

Ab dem 18.07.2022 beginnt bei Immenstetten der Bau eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Staatsstraße 2238 / Kreisstraße AS30 / Ortsstraße "Max-Planck-Str.".

Um mit den Bauarbeiten am Kreisverkehr Immenstetten starten zu können, erfolgt ab dem 18.07.2022 die Sperrung die unmittelbar im Industriegebiet Nord der Stadt Amberg im künftigen Baufeld liegenden Teile der Ortsstraßen „Max-Planck-Str.“ /„August-Borsig-Straße“. Die Erschließung des Industriegebietes erfolgt in dieser ersten Bauphase daher vorübergehend nur über den östlichen Anschluss (Wernher-von-Braun-Straße) an die Kreisstraße AS30. Die Staatsstraße 2238 und die Kreisstraße AS30 bleiben derweil uneingeschränkt benutzbar. Die Umleitung ist örtlich ausgeschildert. (vgl. anliegenden Plan)

Wir bitten die im Industriegebiet Nord ansässigen Unternehmen auch ihre Lieferanten über die ab dem 18.07.2022 geänderte Verkehrsführung zu informieren.

Als eine der ersten Baumaßnahmen erfolgt die Errichtung einer Behelfszufahrt von der St2238 bei Bernricht ins Industriegebiet, um neben der bestehenden östlichen Anbindung des Industriegebiets über die AS30 auch bauzeitlich auf die St2238 in Richtung Amberg und B299 angebunden zu bleiben.

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach ersucht alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die Situation einzustellen, die eintretenden – jedoch unvermeidbaren - Behinderungen bei den individuellen Fahrtplanungen zu berücksichtigen und einen entsprechenden Zeitpuffer einzuplanen. Zur Vermeidung von Gefährdungen des Straßenbaupersonals als auch zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des straffen Bauablaufes bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, der Umleitungsregelung und der Beschilderung strikt Folge zu leisten und ersuchen im Umfeld der Baumaßnahme um eine rücksichtsvolle und besonders aufmerksame Teilnahme am Straßenverkehr. 

Das Staatliche Bauamt dank bereits vorab allen Verkehrsteilnehmern, Anliegern an den Ausweichstrecken für das für auftretende Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen gezeigte Verständnis.

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