PRESSEMITTEILUNG 0170/2021

Amberg, den 07.07.21

Staatsstraße 2168, Kemnath - Neustadt a. Kulm Ersatzneubau der Brücke über die DB Einhub Behelfsbrücke für Verkehrsumlegung

Durch den verbrauchten Zustand der Brücke über die Bahn bei Höflas zwischen Neustadt am Kulm und Kemnath ist seit August 2020 die Brücke nur noch durch mit wechselseitiger Verkehrsführung mittels einer Ampelanlage nutzbar und auf ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von 24 Tonnen beschränkt.

Seit 17.05.2021 wurde nun mit den Bauarbeiten für den Ersatzneubau der Brücke über die Bahn begonnen. Die offizielle Bauzeit ist bis September 2022 terminiert. Die Gesamt-Baukosten für diese Bauwerkserhaltungsmaßnahme liegen bei rund 4,4 Millionen Euro. 

Die ersten Bauarbeiten umfassen die Herstellung einer Behelfsumfahrung um anschließend den Brückenabbruch und den Ersatzneubau der Brücke über die Bahn herstellen zu können. Die Unterbauten der Behelfsbrücke wurden bereits fertiggestellt und in der Nacht vom 05. auf den 06.07.21 wurde während einer Sperrpause der Bahn die 33 m lange Stahlbehelfsbrücke, welche aus zwei nebeneinanderliegenden Fertigteilen besteht, eingehoben.  

 

Nach Abschluss der restlichen Erdarbeiten und Asphaltierung der Behelfsumfahrung soll der Verkehr voraussichtlich in zwei Wochen umgelegt werden. Die Umfahrung soll einspurig mittels Ampelsteuerung geregelt werden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h festgesetzt. Das zulässige Gesamtgewicht von 24 Tonnen bleibt bestehen. Für die anliegenden Landwirte wird es eine Sonderregelung geben. 

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden, jedoch unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen. Sowohl zur Vermeidung von Gefährdungen des Baupersonals, als auch zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bauablaufes bitten wir alle Verkehrsteilnehmer der Beschilderung strikt Folge zu leisten. Wir bitten im Umfeld der Baumaßnahme um eine rücksichtsvolle und besonders aufmerksame Teilnahme am Straßenverkehr sowie um Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.