PRESSEMITTEILUNG 123/2020

Amberg, den 16.07.20

St 2145 Ersatzneubau der Großen Regenbrücke in Nittenau

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach errichtet derzeit die Behelfsbrücke neben der bestehenden Großen Regenbrücke in Nittenau. Diese soll bis Ende des Jahres 2020 befahrbar sein, damit die marode Bestandsbrücke außer Betrieb genommen und ab 2021 abgebrochen wer-den kann. Anschließend folgt die Herstellung der neuen Großen Regenbrücke.

Da bereits aus der historischen Luftbildauswertung bekannt ist, dass der Bereich um die Regenbrücke 1944/45 bombardiert wurde, ist aus der Aktenlage grundsätzlich mit Bombenblindgängern oder anderen nicht detonierten Kampfmitteln zu rechnen. Daher hat das Staatliche Bauamt bereits mit der Behelfsbrücke baubegleitende Kampfmittelspezialisten beauftragt.

Auf der kleinen Regeninsel und auf der Südseite der Brücke wurden zur Erkundung Bohrlochsondierungen und andere geophysikalische Verfahren durchgeführt. Diese Bereiche konnten nach Auswertung der Messergebnisse für den Bau freigegeben werden. Kampfmittel wurden beim Aushub nicht gefunden.

Im Zuge der Bauarbeiten in der Flusssohle des Regens und im nördlichen Bereich wurden jedoch weitere sogenannte „Anomalien“ festgestellt, für die aufgrund der örtlichen Situation bislang keine Freigabe erteilt werden konnte. Damit können Kampfmittel im Baubereich nicht zuverlässig ausgeschlossen werden, was im späteren Verlauf bei Bestätigung des Verdachts auch zu einer Kampfmittelräumung bzw. -bergung führen könnte. Diese wäre mit einer Evakuierung verbunden.

Der Umgang mit Kampfmitteln ist in Nicht-Corona-Zeiten ein Standardfall bei Brückenerhaltungsmaßnahmen. Aufgrund der aktuellen Situation und infolge einer derzeit gültigen Anordnung des Bauministeriums ist bis auf Weiteres alles zu unterlassen, was Evakuierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Bombenblindgängerfunden erfordern könnte, insbesondere bei Betroffenheit von Krankenhäusern und Einrichtungen für Senioren oder Pflegebedürftigen im Umkreis. Das ausnahmsweise Öffnen von Verdachtspunkten ist jedoch möglich, muss aber mit der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde abgestimmt werden. Daher wurde sehr kurzfristig ein Fachstellengespräch mit Landkreis Schwandorf, Stadt Nittenau, mit den Rettungskräften, Feuerwehren usw. sowie den Vertretern der beiden umliegenden Seniorenheime anberaumt, um vorsorglich eine eventuelle Evakuierungsmaßnahme abzustimmen. Bis zu diesem Gespräch waren die Bauarbeiten eingestellt.

Die Kurzfristigkeit war im Interesse der Stadt Nittenau, des Staatlichen Bauamtes als Vorhabensträger sowie aller betroffener Verkehrsteilnehmer und Nittenauer Gewerbetreibender, damit die Bauarbeiten umgehend wieder anlaufen können.

Zum Hintergrund: Warum ist es dem Staatlichen Bauamt so dringend?

Der Bau der Behelfsbrücke soll aus fachlicher Sicht zwingend bis Ende des Jahres 2020, also vor Beginn der kälteren Jahreszeit, abgeschlossen werden, damit die marode bestehende Regenbrücke noch vor dem Winter außer Verkehr genommen werden kann. Die bestehende Brücke wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach abgelastet und wird derzeit mit deutlich reduziertem Verkehr betrieben. Bei entsprechenden Temperaturwechseln ist mit größeren Verformungen und Dehnungen zu rechnen, was zu weiteren Schäden führen wird. Da ab der Winterperiode 2020/21 mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sperrung der Brücke zu erwarten ist, sollen die Arbeiten zur Herstellung der Behelfsbrücke möglichst schnell wieder anlaufen und signifikanten Bauverzögerungen, z.B. durch Baueinstellung wegen Kampfmitteln, möglichst verhindert werden.

Zu Ergebnissen des Fachstellengesprächs:

Wie wird im Falle eines Kampfmittelfundes vorgegangen?

Wenn bombenblindgängerverdächtige Anomalien angetroffen werden, erfolgt eine sogenannte Volumenräumung als baubegleitende Kampfmittelräumung. Dabei wird beim Aushub schichtweise sondiert und vorsichtig abgetragen bis zur Aushubsohle unter ständiger visueller Kontrolle. Wenn tatsächlich ein Blindgänger identifiziert werden würde, wird das Sprengkommando herbeigeholt; dieses legt dann fest, wie die gefundenen Kampfmittel geborgen bzw. entschärft werden,

gegebenenfalls wird eine Evakuierung angeordnet und der Radius festgelegt (z.B. 500m um die Fundstelle).

Im Fachstellengespräch wurde des Weiteren besprochen, wie eine Evakuierung organisatorisch ablaufen würde. Dieser Vorgang ist für Polizei, Leitzentrale und Rettungskräfte, Rotes Kreuz, Feuerwehr usw. ein Routinevorgang. Was nun hinzu kommt sind die entsprechenden Verhaltensregeln bei Corona. Hierzu wird bei der Stadt Nittenau ein Bürgertelefon eingerichtet werden, sobald sich der Kampfmittelverdacht (Blindgänger oder ähnliches…) bestätigen würde. Die betroffenen Bürger können sich dann hier Auskünfte einholen, wegen des Bustransfers in eine Ausweichunterkunft oder sich wegen Abholung und fachgerechter Betreuung durch die Rettungsdienste erkundigen und anmelden.

Im Fachstellengespräch wurde von allen Beteiligten befürwortet, die Bauarbeiten umgehend weiterzuführen.