PRESSEMITTEILUNG 0095/2019

Amberg, den 19.09.19

Bundesstraße 299, Erneuerung zwischen Amberg (St2120/Neubernricht) und der B14 bei Gebenbach Beginn der Arbeiten zur Erneuerung der B 299 am 23.09.2019

Nachdem die Bauarbeiten im Zuge der Bundesstraße 14 in der Ortsdurchfahrt Hir-schau abgeschlossen sind und dort der Verkehr wieder ungehindert laufen kann startet am kommenden Montag (23.09.2019) auf der B299 auf rd. 5 km Gesamtlänge zwischen Amberg (St2120/Neubernricht) und der B14 bei Gebenbach eine weitere umfangreiche Straßenerhaltungsmaßnahme, die u. A. das Abfräsen schadhafter Asphaltschichten, die Verstärkung von Asphaltschichten, die Erneuerung der Fahrbahndecke, die Erneuerung der Bankette und Fahrbahnmarkierung als auch die Anpassungen vorhandener Zufahrten und Einmündungen umfasst. Die Gesamtkosten dieser Erhaltungsmaßnahme belaufen sich auf rd. 1,5 Mio. €.

Die Arbeiten an der B 299 lassen sich aus Gründen des Arbeitsschutzes und aus technologischen Aspekten nur unter Vollsperrung des jeweils betroffenen Abschnittes der B 299 für den Durchgangsverkehr ausführen. Um die Erschließung der in diesem Streckenabschnitt liegenden Ortschaften trotz Vollsperrung der B 299 noch hinreichend gewährleisten zu können, muss die Gesamtmaßnahme in mehreren zeitlich gestaffelten Teilabschnitten realisiert werden.

Die Umleitung der Verkehre erfolgt während aller Bauabschnitte von Amberg ab Neubernricht über die St2120 nach Hahnbach und von dort über die B14 wieder zurück zur B 299 bei Gebenbach. In der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung in analoger Weise.

Im 1. Bauabschnitt wird zunächst die B299 zwischen der B14 und der südlichen Ortsstraßeneinmündung bei Mimbach erneuert, so dass die Ortschaften Ursulapoppenricht, Godlricht und Mimbach in dieser Bauphase nur von Süden (Amberg) aus angefahren werden können. Nach Süden voranschreitend folgen hierauf noch zwei weitere Bauabschnitte.

Das Staatliche Bauamt bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, unmittelbaren Anlieger und Anlieger an den Ausweichstrecken um Verständnis für die auftretenden, jedoch unvermeidbaren, Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen.

Zur Vermeidung von Gefährdungen des Straßenbaupersonals als auch zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des ehrgeizigen und straffen Bauablaufes bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, der Umleitungsregelung und Beschilderung strikt Folge zu leisten und bitten im Umfeld der Baumaßnahme um eine rücksichtsvolle und besonders aufmerksame Teilnahme am Straßenverkehr. 

Die Gesamtmaßnahme soll in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen bis Ende Oktober 2019 zum Abschluss gebracht werden.