PRESSEMITTEILUNG 0012/2018

Amberg, den 06.06.18

Halbseitige Sperrung der B 85 zwischen den Kreisstraßen AS23 (Schafhof) und AS 24 (Pittersberg) vom 11. Juni bis einschließlich 19. Juni 2018

Die Arbeiten zum 4-streifigen Ausbau der B85 zwischen den Kreisstraßen AS23 (Schafhof) und AS24 (Pittersberg) sind zwischenzeitlich so weit vorangeschritten, dass in den kommenden Tagen die restlichen Asphaltierungs- und Markierungsarbeiten auf der neuen Richtungsfahrbahn "Schwandorf-Amberg" durchgeführt werden können. Im Zuge dieser Arbeiten werden zugleich die bisherigen Fahrbahnüberleitungen an Baubeginn und Bauende für die endgültige Verkehrsführung hergerichtet. Die insoweit notwendige Abfräsung dieser bisherigen Überleitungs- und Sperrflächen erfordert die halbseitige Sperrung der B85 zwischen der AS23 (Schafhof) und der AS24 (Pittersberg) vom 11. Juni bis einschließlich 19. Juni 2018.

Von der halbseitigen Sperrung der B85 sind ausschließlich die Verkehre von Schwandorf nach Amberg / zur A6 betroffen, welche ab Pittersberg über die Kreisstraße AS24 nach Freihöls und von dort über die St2151 zurück zur B85 umgeleitet werden. Die Umleitungsstrecke über die Kreisstraße AS24 und die St2151 ist ausgeschildert.

Eine alternative Ausweichroute über Schwarzenfeld kann nicht empfohlen werden, da in Schwarzenfeld seit geraumer Zeit Kanalbauarbeiten auf der St2151 stattfinden, die ebenfalls Verkehrsbehinderungen in Schwarzenfeld verursachen.

Für die Verkehre von Amberg / A6 in Richtung Schwandorf bleibt die B85 weiterhin einstreifig befahrbar.

Das südlich der A6 gelegene Industriegebiet „Schafhof I“ sowie die Kreisstraße AS23 bleiben unverändert von Norden (aus Richtung Amberg und A6) anfahrbar.

Nachdem sich im Zuge der Kreisstraße AS24 bei Freihöls ein beschrankter Bahnübergang befindet, können durch Schrankenschließungen Behinderungen und Stauungen im Zuge der Umleitung nicht ausgeschlossen werden.

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet alle Verkehrsteilnehmer zur Vermeidung von Gefährdungen des Baupersonals als auch zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des straffen Bauablaufes zur strikten Befolgung der halbseitigen Sperrung der B85.Wir bitten ferner alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, sich auf die Situation einzustellen, die eintretenden Behinderungen bei den individuellen Fahrtplanungen zu berücksichtigen, einen entsprechenden Zeitpuffer einzuplanen sowie der Umleitungsregelung und Beschilderung strikt Folge zu leisten.