PRESSEMITTEILUNG 0008/2018

Amberg, den 03.05.18

- E I L M E L D U N G - Beschränkung der Großen Regenbrücke in Nittenau (Staatsstraße 2149) auf 3,5 Tonnen ab 3. Mai 2018

Die Umleitung des Verkehrs größer 3,5 Tonnen erfolgt gemäß der großräumigen Umleitungsbeschilderung. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet der Umleitungsbeschilderung und der Tonnagebeschränkung strikt Folge zu leisten.

Die Große Regenbrücke im Zuge der Staatsstraße 2149 in Nittenau wurde im Jahr 1950 erbaut und weist unter anderem aufgrund undichter Fahrbahnquerfugen mittlerweile großflächige Betonschäden an der Fahrbahnplatte und Abrostungen an den Stahlträgern auf. Aufgrund des baulichen Zustandes dieses Bauwerkes ist akuter Handlungsbedarf gegeben.

Die zulässige Tonnage der Brücke wurde in den vergangenen Jahren bereits schrittweise abgesenkt, da nach fachlicher Begutachtung ein lokales Versagen ohne Vorankündigung insbesondere bei hohen, dynamischen Einzelradlasten nicht auszuschließen war. Da sich der Gesamtzustand der Großen Regenbrücke jedoch weiter verschlechtert hat, ist eine weitere Absenkung der zulässigen Tonnage auf 3,5 Tonnen ab dem 3. Mai 2018 unumgänglich. Des Weiteren wird die Fahrbahn der Brücke mittels Leitbaken eingeengt, um die Randbereiche zu entlasten. Hierzu ist die Brücke auf einen Fahrstreifen mit Einrichtung einer Ampelregelung beschränkt. Die Umleitung des Verkehrs größer 3,5 Tonnen erfolgt gemäß der großräumigen Umleitungsbeschilderung. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet der Umleitungsbeschilderung und der Tonnagebeschränkung strikt Folge zu leisten.

Derzeit plant das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Weiden den Ersatzneubau der Großen Regenbrücke. Hierfür wird derzeit die Planfeststellung vorbereitet.

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet die Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohner um Verständnis für diese notwendige und unvermeidbare Verkehrsbeschränkung.