PRESSEMITTEILUNG 0005/2018

Amberg, den 09.04.18

Bundesstraße 299 - Erneuerung zwischen der B 14 und Seugast ; Beginn der Arbeiten zur Erneuerung der B 299 zwischen der B 14 und Seugast am 16.04.2018

Am 16.04.2018 starten zwischen der B14 (bei Gebenbach) und Seugast auf rd. 7 km Gesamtlänge umfangreiche Erneuerungs- und Erhaltungsarbeiten an der B299. Diese Arbeiten umfassen u. A. das Abfräsen schadhafter Asphaltschichten, die Verstärkung von Asphaltschichten, die Erneuerung der Fahrbahndecke, die Erneuerung der Bankette und Fahrbahnmarkierung als auch die Anpassungen vorhandener Zufahrten und Einmündungen. Im Zuge der Maßnahmen wird zugleich ein rd. 1km langer erster Teilabschnitt eines straßenbegleitenden Radweges "Großschönbrunn - Atzmannsricht" längs der B 299 hergestellt, um eine weitere Lücke im Radwegenetz längs der B 299 zwischen Amberg und Grafenwöhr zu schließen. Die Gesamtkosten dieser Erhaltungsmaßnahme belaufen sich auf rd. 3,1 Mio. €.

Die Arbeiten an der B 299 lassen sich aus Gründen des Arbeitsschutzes nur unter Vollsperrung des jeweils betroffenen Abschnittes der B 299 ausführen. Um die Umleitungsstrecken möglichst kurz und insoweit die Verkehrsbehinderungen insgesamt gering zu halten, erfolgt die Maßnahmen daher in 2 zeitlich getrennten Bauabschnitten.

 

Im 1. Bauabschnitt erfolgt vom 16.04.2018 bis Ende Mai 2018 die Erneuerung der B299 zwischen Seugast und Großschönbrunn. Die zugehörige Umleitung der Verkehre erfolgt ab Großschönbrunn über die Staatsstraße 2123 nach Vilseck und von dort über die St2166 zurück zur B299 bei Freihung. Die Umleitung in der Gegenrichtung erfolgt in analoger Weise.

 

Im 2. Bauabschnitt wird ab Anfang Juni die B299 zwischen Großschönbrunn und der Einmündung in die B14 bei Gebenbach erneuert. (Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Presseinformation) Die im 2. Bauabschnitt einzurichtende Umleitung erfolgt ab Gebenbach über die B14 nach Hirschau und von dort über die St2123 zurück nach Großschönbrunn. Die Umleitung in der Gegenrichtung erfolgt in analoger Weise.

 

Das Staatliche Bauamt bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, unmittelbaren Anlieger und Anlieger an den Ausweichstrecken um Verständnis für die auftretenden, jedoch unvermeidbaren, Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen.

 

Zur Vermeidung von Gefährdungen des Straßenbaupersonals als auch zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des ehrgeizigen und straffen Bauablaufes bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, der Umleitungsregelung und Beschilderung strikt Folge zu leisten und bitten im Umfeld der Baumaßnahme um eine rücksichtsvolle und besonders aufmerksame Teilnahme am Straßenverkehr. 

 

Die Gesamtmaßnahme soll in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen bis Ende Juli 2018 zum Abschluss gebracht werden.