PRESSEMITTEILUNG 0510/2026

Amberg, den 28.07.26

B 85 Ersatzneubau der Flembachbrücke bei Michelfeld im Zuge der B85; Vollsperrung der B85 ab dem 2. August 2026

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach erneuert die Flembachbrücke bei Michelfeld im Zuge der Bundesstraße B85. Die bestehende Brücke wird vollständig abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Für diese Arbeiten wird die Bundesstraße ab dem 2. August 2026 gesperrt, eine Umleitung erfolgt über den OT Michelfeld.

Neubau aufgrund erheblicher Schäden erforderlich

Die bestehende Flembachbrücke wurde im Jahr 1949 errichtet, der Überbau wurde 1971 erneuert. Aufgrund des Alters und erheblicher Schäden an der Bausubstanz ist ein Ersatzneubau nun zwingend erforderlich. Zu den festgestellten Schäden zählen unter anderem Abplatzungen mit freiliegender Bewehrung, Längsrisse sowie Durchfeuchtungen. Zusätzlich bestehen konstruktive Defizite, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr zulassen.

 

Vollsperrung der B85

Da die bestehende Brücke vollständig abgebrochen und neu errichtet werden muss, kann die Baumaßnahme ausschließlich unter Vollsperrung der B85 durchgeführt werden. Eine geeignete großräumige Umleitungsstrecke steht nicht zur Verfügung. Auch eine Behelfsumfahrung – wie sie bei den beiden Brückenerneuerungen im Zuge der B470 bei Auerbach umgesetzt wurde – konnte unter anderem aus Gründen des Ökologie- und Grundwasserschutzes nicht realisiert werden. Der Verkehr wird deshalb während der Bauzeit durch den Ort Michelfeld geführt.

 

Auswirkungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer

Um die Auswirkungen der Baumaßnahme auf Verkehrsteilnehmer und Anwohner möglichst gering zu halten, wurde die Ortsdurchfahrt Michelfeld im Vorfeld an einzelnen Stellen ertüchtigt. Darüber hinaus wurde entlang der Umleitungsstrecke ein Parkverbot eingerichtet, um einen möglichst reibungslosen Verkehrsablauf sowie die sichere Begegnung auch größerer Fahrzeuge zu gewährleisten.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird während der Sperrzeit zudem eine Fußgängerampel in der Ortsdurchfahrt eingerichtet. Sie soll insbesondere das sichere Queren der Straße für Fußgänger ermöglichen.

Trotz dieser vorbereitenden Maßnahmen lassen sich Beeinträchtigungen während der Bauzeit nicht vollständig vermeiden. Das Staatliche Bauamt bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. Die Bauarbeiten dienen dem langfristigen Erhalt der Bundesstraßeninfrastruktur.

 

Kosten

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 3,2 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch den Bund.

 

Christoph Weh

Baurat, Abteilungsleiter

Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach

Archivstraße 1, 92224 Amberg

Tel +49 9661 507-453

E-Mail Christoph.Weh@stbaas.bayern.de