PRESSEMITTEILUNG 0169/2021

Amberg, den 05.07.21

Geänderte Radwegeführung zwischen Gaisthal und Schönsee

Im Rahmen des Ausbaus der Staatsstraße 2159 zwischen Gaisthal und Schönsee muss seit Beginn der Baumaßnahmen auch der Bayerisch-Böhmische-Freundschaftsweg für Fußgänger und Radfahrer umgeleitet werden.

Dies erfolgt zwischen Gaisthal/Rackenthal und Schönsee bisher über einen gemeindlichen Forstweg, der zudem als „Notumgehung“ für den Kraftfahrzeugverkehr dient. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass die Nutzung für den Kraftfahrzeugverkehr auch weiterhin nur mit einer schriftlichen Genehmigung durch die Stadt Schönsee gestattet ist und alle Verkehrsteilnehmer um eine angepasste und äußerst rücksichtsvolle Fahrweise gebeten werden.

Um die Gefährdungen für den, insbesondere in den Sommermonaten steigenden Rad- und Fußgängerverkehr zu reduzieren, hat das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach alternative Umleitungsstrecken geprüft. Dank freundlicher Unterstützung der Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Flossenbürg, steht den Radfahrern und Fußgängern ab Mittwoch, den 7. Juli 2021 der als Wanderweg verzeichnete „Karl-Krampol-Weg“ zur Verfügung. Der Forstweg wurde hierzu in einigen Bereichen ertüchtigt und wird über den gesamten Umleitungszeitraum regelmäßig kontrolliert. Eine Umleitungsbeschilderung wird ab Gaisthal bzw. Gaisthal/Rackenthal und Schönsee eingerichtet.